Photovoltaik:
Die Netzbetreiber vergüten bei einer Anlage, die seit dem 01.01.2009 in Betrieb ist, den eingespeisten Strom mit mindestens 31,94 Cent pro Kilowattstunde (kWh) als Grund- vergütung. Dies gilt in erster Linie für Freiflächenanlagen, soweit sie im Bereich eines Bebauungsplans er- richtet werden.
Für Solaranlagen an Gebäuden er- höht sich die Vergütung: Bei einer Anlage bis 30 kWp Leistung um 11,07 Cent auf insgesamt 43,01 Cent pro kW, für die darüber hin- aus installierte Leistung bis 100 kW um 8,98 Cent auf 40,92 Cent pro kWp und für den 100 kW über- steigenden Anteil um 7,65 Cent auf 39,59 Cent pro kWh. Der geringere Ertrag von Fassadenan- lagen wird nach wie vor mit zusätz- lichen 5 Cent pro kWh kompensiert.
Eine weitere Neuerung in diesem Jahr: Die neu installierten An-lagen müssen vor der Inbe- triebnahme bei der Bundes-netzagentur angemeldet werden!
Solarthermie:
Die Errichtung einer thermischen Solaranlage zur Warmwasser-bereitung mit einer Bruttokollektor- fläche bis zu 40 m² wird mit 60 € pro Quadratmeter, mindestens jedoch mit 410 € gefürdert.
Eine Anlage zur Warmwasserbe- reitung und Heizungsunterstützung wird pro Quadratmeter Brutto- kollektorfläche mit 105 € bezuschusst. Hier gelten jedoch Mindestanforderungen: Bei Anlagen mit Flachkollektoren müssen mindestens 9 m² Kollektorfläche und 360 l (40 l/m²) Pufferspeicher, bei solchen mit Röhrenkollektoren mindestens 7 m² und 350 l (50 l/m²) installiert werden. Größere Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern mit einer Bruttokollektorfläche über 40 m² werden mit 105 €/m² bis 40 m² und mit 45 €/m² für jeden weiteren Quadratmeter gefördert. Darüber hinaus gibt es noch verschiedene Boni, z.B. für den Tausch von Kesseln und Pumpen, sowie der Kombination verschiedener Maß- nahmen. Näheres finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (http://www.bafa.de).
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